Reisebestimmungen für Hund und Katze

Wenn Sie mit Ihren vierbeinigen Lieblingen ins Ausland verreisen wollen, sollten sie auf einige Bestimmungen achten.

Die folgende Tabelle gilt für Hunde und für Katzen.

Land Zusatz Tollwutimpfung Gesundheitszeugnis
             ja  Int. Impfpaß mit Tollwut- bescheinigung geimpft  mindest. vor gültig vom Tierarzt vom Amts- tierarzt Nicht älter als ... Tage
Ägypten   Quarantäne bis zu 15 Tagen möglich   * 14
Algerien 

1

* *       *  
Belgien 

11

* * 1 Monat 12 Monate      
Bulgarien   * * 1 Monat 1 Jahr (6 Monate Katze)   * 14
Dänemark   * * 1 Monat 1 Jahr      
Estland   * * 7 Tage 12 Monate   *  
Finnland   *   1 Monat 1 Jahr      
Frankreich 

2

*   1 Monat 1 Jahr      
Griechenland   * * 15 Tage 6 Monate   *  
Grossbritannien    *
*
     
*
 
GUS             * 10
Irland   Einfuhr nur nach vorher erteilter Genehmigung - 6 Monate Quarantäne
Island   Mitnahme verboten. Ausnahmegenehmigungen vom isländischen Landwirtschaftsministerium
Israel 

2 + 3

* * 1 Monat 1 Jahr   * 5
Italien 

5

* * 20 Tage 11 Monate *   30
Kanada   * * 30 Tage 1 Jahr *    
Kroatien   * * 15 Tage 1 Jahr     30
Lettland 

8

* * 30 Tage 1 Jahr      
Liechtenstein   *   30 Tage 1 Jahr      
Litauen   *   7 Tage 1 Jahr   *  
Luxemburg   *   1 Monat 12 Monate      
Malta   Einfuhrgenehmigung. Grundsätzlich 6 Monate Quarantäne.
Marokko   * * 1 Monat 8 Monate   * 10
Mexiko  2 + 9 * * 1 Monat 12 Monate *    
Niederlande 

12

*   1 Monat        
Norwegen 

4

* * 10 Tage        
Österreich 

5

*   30 Tage 1 Jahr      
Polen   * * 21 Tage 1 Jahr   * 3
Portugal 

5

*   30 Tage 1 Jahr   * 1-2
Rumänien   * * 30 Tage 1 Jahr (6 Mon. Katze)   * 10
Rußland             * 10
Schweden 

4+14

* * 10 Tage        
Schweiz   *   30 Tage 1 Jahr      
Slowak. Rep. 

6

* * 30 Tage 12 Monate   * 3
Slowenien 

13

* * 15 Tage 12 Monate *   10
Spanien   * * 30 Tage 12 Monate *   14 Tage
Tschechien 

6

* * 30 Tage 12 Monate     14
Tunesien 

7

* * 1 Monat 6 Monate   *  
Türkei   * * 14 Tage 6 Monate   * 2
Ungarn  5 + 7 * * 1 Monat 1 Jahr   * 8
USA 

3+10

* * 1 Monat 1 Jahr      
Zypern   Einfuhrgenehmigung und 6 Monate Quarantäne

ACHTUNG                           Sorry, your browser doesn't support Java(tm).                         ACHTUNG

Großbritannien plant neue Quarantänebestimmungen ab April 2000 bzw. 2001

Mehr Informationen darüber hier

1 Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mit Bestätigung der Tollwutimpfung erforderlich.
2  Mitnahme von Tieren unter drei Monaten untersagt.
3  Tier muß mindestens 90 Tage im Besitz des jeweiligen Tierhalters sein.
4  Strenge Einreisebestimmungen: Auskünfte: Konsulate, Botschaften, Zentrallandwirtschaftsamt, Einheit für Ansteckungsschutz, 55182 Jönköping
5  Maulkorb und Leine sind mitzuführen
6  Bei Aufenthalt bis zu 1 Monat sind zusätzlich im Impfpaß bei Hunden Impfungen gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose, bei Katzen gegen Panleukopenie, einzutragen. Liegen die Impfungen nicht vor, wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das nicht älter als drei Tage sein darf. Für einen längeren Aufenthalt wird eine Einfuhrbewilligung des jeweiligen staatlichen Veterinäramtes benötigt.
7  Hunde müssen auch gegen Staupe geimpft sein. Mitnahme von Jagdhunden ist verboten.
8  Impfbescheinigungen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirosis und Parvovirus bei Hunden und Panleukopenie bei Katzen.
9  Tierärztliches Gesundheits- und Tollwutimpfzeugnis in dreifacher Ausfertigung und von einem mexikanischen Konsulat beglaubigt.
10  Sonderbestimmungen für einzelne US-Staaten: The Veterinary Service-APHIS, US-Department of Agriculture, Hyattsville MD 20782, USA
11  Für Hunde jünger als 3 Monate und Katzen ist die Bescheinigung 3 Monate gültig.
12  Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfungen 3 Monate für Hunde und Katzen, die vor Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden und 1 Jahr, wenn die Tiere später als im Alter von 3 Monaten geimpft wurden. Einreise von Pit Bull Terriern verboten, jedoch American Staffordshire Terrier und Bull Terrier erlaubt. Mitnahme des Stammbuchs empfehlenswert. Generell besteht Impfpflicht.
13  Staupeimpfung mindestens 15 Tage vor Einreise und nicht älter als 6 Monate erforderlich.
14  Angaben über Adresse des Tierhalters, Signalement des Tieres, Datum der Schutzimpfungen gegen Tollwut, Art des Impfstoffs, Name des Herstellers, Chargennummer des Impfstoffs. Einfuhr von Hunden mit coupierten Ohren und/oder coupierter Rute bei Tieren unter 5 Monaten verboten.
15  Vorraussichtlich ab März 2000 gelten folgende Regelungen: Mikrochip zur sicheren Identifizierung und zum Eigentümernachweis; Bluttest zum Beweis eines wirksamen Antikörper-Titers; Tiere müssen zwischen 36 und 48 Stunden vor der Einreise auf die Insel entlaust und entwurmt werden. Weitere Informationen bekommen sie über Konsulate und Botschaften.

Achtung wichtiger Hinweis !
Die aufgeführten Bestimmungen sind der Stand vom März 1999. Bitte informieren Sie sich deshalb kurz vor Reisebeginn ob Änderungen eingetreten sind.

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